E 153 Pflanzenkohle

E 153 Pflanzenkohle

Bei dem Zusatzstoff Pflanzenkohle für die Lebensmittelbranche handelt es sich um einen traditionellen Farbstoff, der auf Basis pflanzlicher Ausgangsprodukte hergestellt wird. Pflanzenkohle tritt auch unter der Bezeichnung Biokohle auf und wird unter der E-Nummer E 153 für die Herstellung von Lebensmitteln verwendet.
Im englischsprachigen Raum ist der natürliche Farbstoff als Biochar bekannt. Das Produkt wird nicht erst in der Moderne verwendet. Biokohle gehört zu den schwarzen Pigmenten aus der klassischen Malerei.

Die Eigenschaften von Pflanzenkohle (E 153)

Pflanzenkohle ist ein besonderer Farbstoff. Aus Pflanzenteilen durch Hitzeeinwirkung (Pyrolyse) gewonnen, entstehen die färbenden Eigenschaften nicht durch eine Mischung des Farbstoffs in Lösungsmitteln. Biokohle wird sehr fein gemahlen und das Pigment verteilt sich anschließend im Trägermedium.
Wesentliches Merkmal der Pyrolyse für die Herstellung der Pigmentbasis ist der Luftabschluss. Hierdurch kommt es zu einer unvollständigen Verbrennung des organischen Materials. Dabei wird dem Ausgangsprodukt Feuchtigkeit entzogen und es entstehen – neben dem Farbstoff – Hitze und Synthesegase.

  • Pflanzenkohle wird nicht nur für die Lebensmittelbranche verwendet. Neben anderen Bestandteilen ist die E-Nummer unter anderem in Terra preta zu finden und wird heute auch als Bodenverbesserer verwendet.

Wo wird Pflanzenkohle (E 153) verwendet?

Das Ergebnis der Pyrolyse findet heute an verschiedenen Stellen in der Lebensmittelbranche Verwendung. Unter anderem ist es für:

  • Käserinden (speziell jene mit schwarzer Farbe)
  • geaschte Käsesorten
  • Dragees

im Einsatz. Parallel kann der Farbstoff auch in der Kosmetikbranche verwendet werden.

  • Pflanzenkohle ist heute ein verbreitetes Mittel gegen Durchfall. An dieser Stelle ist es als medizinische Kohle bekannt.

Besondere Hinweise zu Pflanzenkohle (E 153)

E 153
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Ursprung?!!!!
Einsatz in Bio-Lebensmitteln?
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Glutenfrei?
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Als Allergieersatz?Nein
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Allergiepotenzial?gilt als unbedenklich
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Erlaubte Tagesdosis?kein ADI Wert angegeben
Allgemein gilt Pflanzenkohle E 153 aus medizinischer Sicht nicht bedenklich. Es sind keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen – etwa im Hinblick auf allergische Reaktionen – bekannt. Aufgrund der Unbedenklichkeit gelten auch keine besonderen Verzehrempfehlungen wie etwa ein ADI Wert (Acceptable Daily Intake).

Pflanzenkohle (E 153) – Bestandteile des Zusatzstoffes

Der Lebensmittelfarbstoff Pflanzenkohle besteht im Wesentlichen aus Kohlenstoff bzw. den Restprodukten, welche nach der Verkohlung des Ausgangsprodukts übrig bleiben.


Quellen

Saltmarsh, Mike: Essential Guide to Food Additives Link
Prof. Dr. Bertling, Lutz: Erlaubt-Verboten: In Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung Link
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft: Zusatzstoffe nach ihren E-Nummern Link
Grimm, Hans-Ulrich: Die Ernährungsfalle: Wie die Lebensmittelindustrie unser Essen manipuliert Link


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