E 160 d

E 160 d – Lycopin

Lycopin ist ein Carotinoid, das Lebensmitteln eine rote Farbe verleiht. In der Lebensmittelindustrie wird das Carotinoid als Zusatzstoff mit der E-Nummer 160 d als Farbstoff eingesetzt. Die englische Bezeichnung lautet „lycopene“.
Das Carotinoid kommt in natürlicher Form insbesondere in Tomaten vor und verleiht ihnen die charakteristische rote Farbe. Weitere Lebensmittel, in denen der Stoff natürlich vorkommt, sind Hagebutten und Wassermelonen.
Für industrielle Zwecke wird die E-Nummer gewonnen, indem er mit organischen Lösungsmitteln aus Tomaten extrahiert wird. Der Stoff Carotinoid kann auch synthetisch hergestellt werden, allerdings darf er in diesem Fall nicht als Lebensmittelzusatzstoff eingesetzt werden.

Welche Eigenschaften bietet Lycopin (E 160 d)

Die E-Nummer (E 160 d) hat einen festen Aggregatzustand und eine rote Farbe. Er ist in Wasser fast unlöslich und in Alkohol schlecht löslich. Die Löslichkeit in pflanzlichen Ölen ist etwas besser. Der Stoff ist ein Antioxidans und ein Radikalfänger.

  • Das Carotinoid kann auch unter den Bezeichnungen C.I. 75125 und C.I. Natural yellow 27 angeführt sein.

Wo wird Lycopin (E 160 d) verwendet?

Der Zusatzstoff E 160 d wird als rote Lebensmittelfarbe verwendet. Er ist nur für bestimmte Lebensmittel zugelassen, eine Höchstmenge von 100 bis 500 mg pro kg Lebensmittel ist gesetzlich vorgeschrieben. Einsatzgebiete sind insbesondere

  • Pasteten
  • Fisch
  • Krustentiere
  • Fischersatz
  • Fleischersatz
  • Würzmittel
  • Saucen
  • Schmelzkäse

Besondere Hinweise zum Lycopin (E 160 d)

E 160 d
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Ursprung?!!!!
Einsatz in Bio-Lebensmitteln?Die E-Nummer darf bei Bio-Produkten in der Regel nicht zugesetzt werden, wenn er keinen weiteren Zweck als die Farbgebung erfüllt.
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Glutenfrei?!!!!
Als Allergieersatz?Nein.
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Allergiepotenzial?Der Zusatzstoff gilt als unbedenklich.
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Erlaubte Tagesdosis?Ein ADI-Wert wurde nicht festgelegt.

Lycopin (E 160 d) – Woraus setzt sich der Stoff zusammen?

Der Zusatzstoff Lycopin zählt zu den Carotinoiden, das sind natürliche, fettlösliche Pigmente.


Quellen

Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz: Verordnung über die Zulassung von Zusatzstoffen zu Lebensmitteln zu technologischen Zwecken (Zusatzstoff-Zulassungsverordnung – ZZulV) Link
Eisenbrand, Gerhard / Schreier, Peter: RÖMPP Lexikon Lebensmittelchemie Link
Leitenberger, Bernd: Zusatzstoffe und E-Nummern: Alle Zusatzstoffe und E-Nummern sowie die gesetzlichen Grundlagen erklärt Link


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