E 335 Natriumtartrat

E 335 Natriumtartrat

Die E-Nummer E 335 stellt das Natriumsalz der Weinsäure (E 334) dar und wird auch als Natriumtartrat (englische Bezeichnung: sodium tartrates) bezeichnet. Verwendet wird E-Nummer E 335 in der Lebensmittelindustrie insbesondere als:

Gewonnen wird Natriumtartrat aus den Rückständen der Weinherstellung: Wenn Wein länger gelagert wird, entsteht am Boden der Fässer oder der Flaschen ein sogenannter Weinstein. Durch diesen Weinstein ist es wiederum möglich, E-Nummer E 335 chemisch herzustellen.

Welche Eigenschaften bietet Natriumtartrat (E 335)?

Natriumtartrat hat viele verschiedene Eigenschaften. Unter anderem sorgt E-Nummer E 335 dafür, dass der Teig für Backwaren gelockert wird und dass das Gelieren von Puddings sowie von ähnlichen Produkten besser gelingt. Dazu schmecken die Lebensmittel durch E-Nummer E 335 saurer und verderben nicht so schnell. Dies liegt insbesondere daran, dass E-Nummer E 335 den pH-Wert senkt und somit die Haltbarkeit verbessert.
Es gibt zwei Arten des Natriumsalzes: Mono-Natriumtartrat und Di-Natriumtartrat. Die Summenformel von Natriumtartrat lautet C4H4O6NA2.

Wo wird Natriumtartrat (E 335) verwendet?

Verwendung findet E-Nummer E 335 unter anderem als Konservierungsstoff sowie als Säuerungsmittel. Weiterhin unterstützt E 335 Antioxidationsmittel und verhindert dadurch, dass die Fette ranzig werden. Aufgrund der vielen Anwendungsmöglichkeiten ist dieser Stoff auch in zahlreichen Lebensmitteln enthalten. Hierzu zählen:

  • Backpulver
  • Frucht- und Gemüsesäfte
  • Erfrischungsgetränke
  • Getränke- und Brausepulver
  • Obst- und Gemüsekonserven
  • Marmelade
  • Konfitüre
  • Gelees
  • Desserts
  • Gelierzucker
  • etc.

Hinweise zu Natriumtartrat (E 335)

E 335
!!!!
Ursprung?!!!!
Einsatz in Bio-Lebensmitteln?!!!!
Glutenfrei?!!!!
Als Allergieersatz?Nein, der Stoff kann nicht als Allergieersatz verwendet werden. !!!!
Allergiepotenzial?Nein, ein Allergiepotenzial besteht nicht. !!!!
Erlaubte Tagesdosis?Die akzeptable Tagesdosis liegt bei 30 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht. Dieser Wert gilt jedoch für alle Tartrate gemeinsam und nicht für das Natriumsalz alleine.

  • Bislang gilt E-Nummer E 335 zwar als unbedenklich, dennoch ist dieser weder für Säuglings- noch für Kleinkindernahrung zugelassen. Lediglich in Entwöhnungslebensmitteln dürfen bis zu fünf Gramm pro Kilogramm Natriumtartrat enthalten sein. Allerdings gilt diese Erlaubnis nur für die rechtsdrehende Form der Weinsäure, für die L+-Weinsäure.

Quellen

Schneider, A.: Das große Lexikon der Nahrungsmittel & Unverträglichkeiten Link
Vollmer, G. / Josst, G. / Schenker, D. / Sturm, W. / Vreden, N.: Lebensmittelführer – Inhalte, Zusätze, Rückstände Link
Grimm, Hans-Ulrich / Ubbenhorst, Bernhard: Chemie im Essen: Lebensmittel-Zusatzstoffe. Wie sie wirken, warum sie schaden Link
Elmadfa, I. / Muskat, E. / Fritzsche, D.: E-Nummern & Zusatzstoffe: Was in unserer Nahrung steckt Link


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