E 340 Kaliumphosphat

E 340 – Kaliumphosphat

Kaliumphosphat ist das Kaliumsalz der Phosphorsäure. Das Salz ist in der Lebensmittelindustrie als Zusatzstoff unter der E-Nummer 340 zugelassen und wird als Säureregulator verwendet. Die englische Bezeichnung lautet „potassium phosphate“.
Das Salz wird hergestellt, indem Thomasschlacke (verschlackter Kalkstein) mit Kohle und Kaliumsulfat erhitzt wird.

Eigenschaften von Kaliumphosphat (E 340)

E340 hat einen festen Aggregatzustand und ist in Wasser unter alkalischer Reaktion löslich. Das Salz ist weiß, körnig und pulvrig. Der Schmelzpunkt liegt bei 1340 Grad Celsius. Eine weitere Bezeichnung für Kaliumphosphat ist Trikaliumphosphat.

Wo wird Kaliumphosphat verwendet?

Das Phosphat wird in der Lebensmittelindustrie dazu verwendet, den Säuregrad von Lebensmitteln zu stabilisieren und die Wirkung von Antioxidantien zu unterstützen.
Zudem wird das Salz auch als Schmelzsalz bei der Herstellung von Schmelzkäse verwend. In gesetzlich festgelegten Höchstmengen darf Kaliumphosphat in folgenden Lebensmitteln eingesetzt werden:

  • Erfrischungsgetränke und Cola-Getränke
  • Sportgetränke
  • Schlagsahne
  • Sahneerzeugnisse
  • Milchpulver
  • Kaffeeweißer
  • Milchgetränke

Hinweise zu Kaliumphosphat (E 340)

E 340
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Ursprung?!!!!
Einsatz in Bio-Lebensmitteln?!!!!
Glutenfrei?!!!!
Als Allergieersatz?Das Salz kann als Ersatz für Natrium, wie etwa Kochsalz, verwendet werden.
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Allergiepotenzial?Der Zusatzstoff gilt als unbedenklich, allerdings haben Verbraucherschützer in der Vergangenheit darauf hingewiesen, dass bei Verzehr einer höheren Menge von E340 der Calcium-Spiegel abfallen kann. Dies führt zu einem erhöhten Risiko für brüchige Knochen. Allerdings konnte diese Warnung wissenschaftlich noch nicht nachgewiesen werden.
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Erlaubte Tagesdosis?Der ADI-Wert wurde mit 70 mg pro kg Körpergewicht festgelegt.

Kaliumphosphat (E 340) – Bestandteile des Zusatzstoffes

Die Substanz ist das Kaliumsalz der Phosphorsäure.


Quellen

Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz:Verordnung über die Zulassung von Zusatzstoffen zu Lebensmitteln zu technologischen Zwecken (Zusatzstoff-Zulassungsverordnung – ZZulV) Link
Kuhnert, Peter: Lexikon Lebensmittelzusatzstoffe: Zusatzstoffe, Enzyme, technische Hilfsstoffe und Nahrungsergänzungsstoffe Link
Leitenberger, Bernd: Zusatzstoffe und E-Nummern: Alle Zusatzstoffe und E-Nummern sowie die gesetzlichen Grundlagen erklärt Link


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