E 444 Saccaroseacetatisobutyrat

E 444 Saccaroseacetatisobutyrat

Saccaroseacetatisobutyrat ist als Lebensmittelzusatzstoff klassifiziert und wird in der EU als E-Nummer 444 gekennzeichnet. Der Stoff selbst wird als Emulgator eingesetzt. Bereits seit mehr als 30 Jahren wird der Saccaroseacetatisobutyrat (E444) in der Lebensmittelindustrie verarbeitet und als SAIB abgekürzt.
Die Herstellung erfolgt mittels einer chemischen Synthese, da dieser Zusatzstoff nicht in der Natur vorkommt. Die Synthese erfolgt durch ein mehrstufiges Verfahren. Die Gewinnung des E-444 erfolgt aus Zucker.

Welche Eigenschaften bietet Saccaroseacetatisobutyrat (E 444) ?

Die Eigenschaften von Saccaroseacetatisobutyrat (E 444) sind umfassend und mehr als beeindruckend, denn die Saccharoseacetatisobutyrat-Verbindung beschwert Atome. In der Chemie wird die E Nummer auch als Weighting Agent bezeichnet.

  • E-Nummern, die unter der Bezeichnung Weighting Agent laufen, haben die Eigenschaft, die Dichte einer Verbindung zu beeinflussen.

Saccaroseacetatisobutyrat (E 444) selbst ist eine Flüssigkeit und besitzt einen Siedepunkt von 288 Grad. Zu den weiteren Eigenschaften gehört es, dass der Zusatzstoff Farben stabilisiert.

Wo wird Saccaroseacetatisobutyrat (E 444) verwendet?

Die Verwendung in Deutschland ist eingeschränkt, denn laut dem Gesetzt darf Saccaroseacetatisobutyrat (E 444) nur in den folgenden Lebensmitteln eingesetzt werden:

  • in nichtalkoholischen, trüben Getränke
  • in alkoholischen trüben Getränken mit 15 Volumenprozenten

Zu beachten ist, dass eine Höchstmenge für den Stoff vorhanden ist. Die Lebensmittelindustrie darf maximal 300 mg/ l umsetzen.

Saccaroseacetatisobutyrat (E 444) und weitere Hinweise

E 444
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Ursprung?!!!!
Einsatz in Bio-Lebensmitteln?!!!!
Glutenfrei?!!!!
Allergiepotenzial?Für die menschliche Gesundheit gilt der Stoff als unbedenklich.
!!!!
Erlaubte Tagesdosis?300 mg/l

Saccaroseacetatisobutyrat (E 444) – Die Bestandteile

Der Stoff Saccaroseacetatisobutyrat enthält alkalische Phosphatase und kann für Tiere bedenklich werden. Für Menschen hingegen ist die E-Nummer unbedenklich, so dass ein Verzehr ohne weitere Vorsicht möglich ist, wenn die Höchstgrenze in den Lebensmitteln nicht überschritten wurde.


Quellen

Gorny,Dietrich:Zusatzstoffrecht Kommentar der Rechtsvorschriften der EU Link
Kuhnert,Peter:Lexikon Lebensmittelzusatzstoffe: Zusatzstoffe, Enzyme Link
Leitenberger,Bernd:Zusatzstoffe und E-Nummern Alle Zusatzstoffe und E-Nummern Link
Grimm,Hans-Ulrich:Chemie im Essen: Lebensmittel-Zusatzstoffe Link


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