E 579 Eisen-II-gluconat

E 579 Eisen-II-gluconat

Eisen-II-gluconat kommt in der Lebensmittelindustrie zum Einsatz und erhielt im Rahmen dieser Verwendung die E-Nummer E 579. Im internationalen Raum trägt der Zusatzstoff die englischen Namen ‚Iron(II) gluconate‘ und ‚Ferrous gluconate‘. Der Stoff besteht vorwiegend aus Gluconsäure. Diese muss zunächst synthetisiert werden, wobei gewisse Mittel zum Einsatz kommen. Bei der Produktion der Farbstabilisators kommt häufig gentechnisch veränderter Mais zum Einsatz.

Eisen-II-gluconat E 579 – Eigenschaften

Eisen-II-gluconat verfügt über Eigenschaften, die ihn im Bereich der Lebensmittelindustrie interessant werden lassen. Darüber hinaus wird die E-Nummer für medizinische Zwecke eingesetzt. Das geschieht beispielsweise dann, wenn eine Eisen-Mangelanämie vorliegt.

  • Bei Lebensmitteln liegt der Grenzwert von E 579 bei 10 g/kg.

Verwendung von Eisen-II-gluconat

Im Bereich der Lebensmittelindustrie darf Eisen-II-gluconat lediglich für das Färben von schwarzen Oliven eingesetzt werden. Außerdem wird der Stoff dann verwendet, wenn ein Lebensmittel mit Eisen angereichert werden soll. In diesem Fall spricht die Wissenschaft jedoch nicht von einem Zusatzstoff.

Hinweise zu Eisen-II-gluconat E 579

E 579
!!!!
Ursprung?!!!!
Einsatz in Bio-Lebensmitteln?!!!!
Glutenfrei?!!!!
Als Allergieersatz?!!!!
Allergiepotenzial?Der Zusatzstoff steht derzeit nicht in der Kritik, diverse Allergien auslösen zu können.

Eisen-II-gluconat – Bestandteile von E 579

E 579 besteht aus Gluconsäure, welche nur durch komplizierte Verfahren hergestellt werden kann. Traubenzucker gilt als Ausgangsprodukt und wird mit Schimmelpilzen – bzw. deren Enzymen – in Verbindung gebracht. Daraufhin findet eine Reaktion statt, die Traubenzucker in Gluconsäure verwandelt. Bei Eisen-II-gluconat reagiert zusätzlich Eisen mit der Gluconsäure.

  • In Wein und Honig ist von Natur aus Gluconsäure vorhanden und muss innerhalb dieser Lebensmittel nicht zusätzlich synthetisiert werden.

Quellen

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: Verordnung über die Zulassung von Zusatzstoffen zu Lebensmitteln zu technologischen Zwecken (Zusatzstoff-Zulassungsverordnung – ZZulV) Link
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft: Zusatzstoffe nach ihren E-Nummern Link
Eisenbrand, Beter / Schreier, Peter: RÖMPP Lexikon Lebensmittelchemie, 2. Auflage, 2006 Link
Grimm, Hans-Ulrich / Ubbenhorst, Bernhard: Chemie im Essen: Lebensmittel-Zusatzstoffe. Wie sie wirken, warum sie schaden Link


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