E 951 Aspartam

E 951 Aspartam

Der in der Lebensmittelbranche eingesetzte Zusatzstoff Aspartam ist ein Süßstoff mit einer um mehrere Potenzen höheren Süßkraft als Haushaltszucker. Mitte der 1960er Jahre entdeckt, ist die Verbindung zweier Aminosäuren heute in verschiedenen Bereichen im Einsatz.
Im englischen Sprachraum wird für den unter der E-Nummer E 951 bekannten Zusatzstoff die Bezeichnung Aspartame benutzt. In der Vergangenheit wurde die Verwendung des Lebensmittelzusatzes immer wieder kontrovers diskutiert.

Die Eigenschaften von Aspartam (E 951)

Die in der Lebensmittelbranche verwendete Verbindung E 951 wird synthetisch hergestellt. Basis für das benutzte Verfahren ist (S)-Asparaginsäure. Parallel ist eine Herstellung über enzymatische Prozesse möglich.
Als E-Nummer liegt Aspartam unter normalen Bedingungen als Feststoff vor. Bei etwa 250 °C erfolgt der Phasenübergang in die flüssige Phase. Die Verbindung ist in Wasser nur schwach löslich.

  • Aufgrund der Süßkraft, die deutlich über jener des gewöhnlichen Haushaltszuckers liegt, kommt die Verbindung als Süßstoff zum Einsatz. Da der Zusatzstoff Aspartam seine süßende Eigenschaften bei Hitze verliert, ist E 951 nicht zum Backen/Braten geeignet.

Wo wird Aspartam verwendet ?

Aufmerksame Verbraucher finden die E-Nummer der Verbindung auf verschiedenen Lebensmittelverpackungen wieder. In seiner Eigenschaft als Süßungsmittel kommt der Stoff vor allen Dingen dort zum Einsatz, wo Zucker ersetzt werden soll.
Aufgrund der Struktur basierend auf Aminosäuren wird die Verbindung zwar – wie andere Eiweiße – abgebaut. Allerdings ist die verwendete Menge in Lebensmitteln niedrig.
Daher wird die E-Nummer 951 vornehmlich in energiereduzierten Lebensmitteln eingesetzt – unter anderem in:

  • alkoholfreien Getränken
  • Desserts
  • Süßwaren
  • Obstkonserven
  • Knabberei.

Besondere Hinweise zu Aspartam (E 951)

E 951
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Ursprung? !!!!
Einsatz in Bio-Lebensmitteln?
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Glutenfrei?
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Als Allergieersatz?Nein
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Allergiepotenzial?gilt als unbedenklich
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Erlaubte Tagesdosis?ADI Wert 40 Milligramm je Kilogramm Körpergewicht
Generell wird der Aspartam von offizieller Seite zwar als unbedenklich eingestuft. Allerdings sind kritische Stimmen zum Einsatz der Verbindung nie ganz verstummt. Nach wie vor verweisen Kritiker auf die vermutete karzinogene Wirkung des Süßstoffs hin. Parallel ist die E-Nummer durch die Synthese eine Phenylalaninquelle, was bei der Stoffwechselstörungen PKU zu Problemen führen kann. Für den Lebensmittelzusatz gilt ein ADI Wert von 40 Milligramm je Kilogramm Körpergewicht.

Aspartam (E 951) – Bestandteile des Zusatzstoffes

Die E 951-Aspartam besteht aus zwei Aminosäurebausteinen – der Asparaginsäure und Phenylalanin – die in der Synthese miteinander verknüpft werden.


Quellen

Saltmarsh, Mike: Essential Guide to Food Additives Link
Prof. Dr. Bertling, Lutz: Erlaubt-Verboten: In Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung Link
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft: Zusatzstoffe nach ihren E-Nummern Link
Grimm, Hans-Ulrich: Die Ernährungsfalle: Wie die Lebensmittelindustrie unser Essen manipuliert Link


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