E 133 Brillantblau FCF

E 133 Brillantblau FCF

E-Nummer E 133 ist ein Lebensmittelfarbstoff der in der EU auch unter Brillantblau bekannt ist. Der Lebensmittelfarbstoff ist chemisch unter der Bezeichnung Triphenylmethanfarbstoff geführt und besitzt eine chemische Zusammensetzung. Die chemische Zusammensetzung des E 133 erfolgt durch drei Phenylreste und ein Kohlenstoffatom.
Um die Herstellung vollständig durchführen zu können, sind mehrere chemische Synthesen und Prozesse notwendig. Bei diesen Prozessen entsteht Natriumsalz, welches später auch als Brillantblau FCF bezeichnet wird. Neben diesem Salz sind auch Kalium und Calciumsalze für die Reaktion zugelassen.

  • Die Bezeichnung der E-Nummer Brillantblau FCF kann durch Amidoblau und Patentblau ersetzt werden. Es können also auf Lebensmittelverpackungen unterschiedliche Bezeichnungen für E 133 genutzt werden.

Eigenschaften von Brillantblau FCF (E 133)

Das Aussehen des Brillantblau FCF ist bereits etwas besonderes und wird mit zu den Eigenschaften gezählt. Es handelt sich um ein Pulver, welches eine blau-rötliche Färbung einnehmen kann. Mit Wasser in Verbindung gesetzt kann sich das Pulver sehr schnell auflösen. Trotzdem bleibt es mit anderen Verbindungen stabil.
Sinkt der PH-Wert des Stoffes, beginnt er sich zu zersetzen. Ein Farbwechsel in Grün und Gelb ist die Folge der Zersetzung. Zudem ist der Zusatz sauerstoffaktiv, er reagiert also schnell mit Sauerstoff.

Verwendung von Brillantblau FCF (E 133)

Die Verwendung der E-Nummer erfolgt in der Lebensmittelindustrie. Hier wird E 133 besonders intensiv eingesetzt, da es eine blaue Färbung ermöglicht. Kommt das Pulver mit Lebensmitteln oder Getränken in Berührung zeigt es sei Können, in dem es diese Lebensmittel blau färbt. Wichtig ist, dass die E-Nummer E 133 nur für bestimmte Lebensmittel zugelassen ist. Hierzu gehören:

  • süße Überzüge
  • Süßspeisen (300mg/kg)
  • Spirituosen (200mg/kg)
  • Gebäck (200mg/kg)
  • Desserts (200 mg/kg)

Neben dieser Verwendung findet E 133 auch in den folgenden Produkten eine Einsatz:

  • Waschmittel
  • Mundspülung
  • Weichspüler

Interessantes zu Brillantblau FCF (E 133)

E 133
!!!!
Ursprung?!!!!
Einsatz in Bio-Lebensmitteln?!!!!
Glutenfrei?
!!!!
Als Allergieersatz?!!!!
Allergiepotenzial?Nein, es sind keine Allergien bekannt.
!!!!
Erlaubte Tagesdosis?Die Dosis ist sehr unterschiedlich:

  • Süßspeisen (300mg/kg)
  • Spirituosen (200mg/kg)
  • Gebäck (200mg/kg)
  • Desserts (200 mg/kg)

Welche Bestandteile sind in Brillantblau FCF enthalten?

Im Brillantblau sind verschiedenen Salze enthalten, die keine schädlichen Rückstände im Körper aufweisen, solange die eingehaltenen Grenzen berücksichtigt werden. Es sind jedoch auch Aluminiumrückstände möglich, welche wiederum Demenzerkrankungen und Herzbeschwerden auslösen können.


Quellen

Ebermann,Robert: Lehrbuch Lebensmittelchemie und Ernährung Link
Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz:Verordnung über die Zulassung von Zusatzstoffen zu Lebensmitteln zu technologischen Zwecken (Zusatzstoff-Zulassungsverordnung – ZZulV) Link
Grimm, Hans-Ulrich:Chemie im Essen: Link


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