E 551 Siliciumdioxid

E 551 Siliciumdioxid

Der unter der Bezeichnung Siliciumdioxid (oder auch Siliziumdioxid) bekannte E-Nummer E 551 wird heute in der Herstellung von Lebensmitteln unter anderem als Trennmittel verwendet. In der Literatur taucht nach wie vor die Bezeichnung Kieselsäure auf.
Im englischen Sprachraum wird für den Stoff der Begriff Silica oder Silicon dioxide verwendet. Es handelt sich um eine in der Natur sehr häufig vorkommende Verbindung, die wesentlich an der Bildung vieler Minerale und Gesteine beteiligt ist.

Eigenschaften von Siliciumdioxid (E 551)

In der Natur kommt die E-Nummer sehr häufig vor. Eines der bekannten Minerale ist Quarz in seinen verschiedenen Formen und Farbvarietäten. Darüber hinaus macht das Siliziumdioxid – durch die Beteiligung an der Entstehung von Feldspat oder Tonmineralen – einen entscheidenden Teil der Erdkruste aus.
Zudem wird die Verbindung in die Skelette verschiedener Mikroorganismen eingebaut. Technisch kann das Siliziumdioxid heute unter anderem durch den Aufschluss von Quarzsand über Fällungsprozesse oder als pyrogenes Siliziumdioxid hergestellt werden. Die Verbindung ist in Wasser löslich, die Schmelztemperatur des Feststoffs liegt oberhalb 1.700 °C.

  • Für die Herstellung von Siliciumdioxid in der Knallgasflamme sind sehr hohe Temperaturen von mehr als 1.500 °C erforderlich.

Verwendung von Siliciumdioxid (E 551)

Im Zusammenhang mit der Verwendung in der Lebensmittelbranche wird die E-Nummer in erster Linie in Pulverform eingesetzt. An dieser Stelle macht sich die Industrie zunutze, dass sich die Körnchen um die Lebensmittel legen und das Verklumpen verhindern.
Silica wird als:

  • Trennmittel
  • Füllstoff

verwendet. Es ist unter anderem als Rieselhilfe in Würzmitteln im Einsatz. Parallel kann die E-Nummer E 551 auch auf Verpackungen von:

  • Trockenlebensmitteln
  • Kochsalz
  • Nahrungsergänzungsmitteln

auftauchen.

Interessantes zu Siliciumdioxid (E 551)

E 551
!!!!
Ursprung? !!!!
Einsatz in Bio-Lebensmitteln?!!!!
Glutenfrei?
!!!!
Als Allergieersatz?Nein
!!!!
Allergiepotenzial?gilt als unbedenklich
!!!!
Erlaubte Tagesdosis?kein ADI Wert angegeben
Grundsätzlich wird der Zusatzstoff als für die menschliche Gesundheit unbedenklich eingestuft. Aufgrund dessen ist die Verwendung in quantum satis zulässig – also in der technisch für den Zweck erforderlichen Menge. Allerdings hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass Silica ab einer bestimmten Korngröße in den Atemwegen sehr problematisch – Stichwort Silikose – sein kann. Für Lebensmittelzusätze gelten allerdings keine Bedenken in diese Richtung. Daher ist kein ADI Wert festgelegt.

Bestandteile von Siliciumdioxid (E 551)

Die Verbindung besteht – wie die Bezeichnung bereits nahe legt – aus den Elementen Silizium und Sauerstoff. Die chemische Formel lautet SiO2.


Quellen

Saltmarsh, Mike: Essential Guide to Food Additives Link
Prof. Dr. Bertling, Lutz: Erlaubt-Verboten: In Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung Link
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft: Zusatzstoffe nach ihren E-Nummern Link
Grimm, Hans-Ulrich: Die Ernährungsfalle: Wie die Lebensmittelindustrie unser Essen manipuliert Link


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