E 912 Montansäureester

E 912 Montansäureester

Die E-Nummer für Lebensmittel Montansäureester basiert auf der Montansäure, die zu den gesättigten Fettsäuren gehört. Die Verbindung wird den Wachssäuren zugeordnet. In der Chemie wird für den Zusatzstoff auch die Bezeichnung n-Octacosansäure benutzt.
Als Montanic acid im englischen Sprachraum bekannt, handelt es sich an dieser Stelle um eine Verbindung, die inzwischen nicht mehr als E-Nummer zugelassen ist. Die Streichung wurde mit der Verordnung Nr. 957/2014 von der zuständigen EU-Kommission veranlasst.

Eigenschaften von Montansäureester (E 912)

Die Basis des Esters der Montansäure bildet sogenanntes Bergwachs, das auch als Bitumen der Braunkohle bezeichnet wird. Es handelt sich an dieser Stelle um fossile Pflanzenwachse. Nach dem Abbau der Braunkohle werden die Wachse gelöst und weiterverarbeitet.
Durch synthetische Verfahren erfolgt deren Weiterverarbeitung hin zur Montansäure und den späteren Montansäureestern. Montansäure selbst liegt nach der Gewinnung als Feststoff vor – mit einem Schmelzpunkt von etwas über 90 °C. Die Verbindung ist nicht wasserlöslich.
Die in der Lebensmittelbranche früher zugelassene E-Nummer wurde im Jahr 2014 durch eine entsprechende Verordnung von der Lebensmittelzusatz-Liste gestrichen. Das Aufbrauchen bis dahin in Umlauf gebrachter Lebensmittel hat die Verordnung ausdrücklich erlaubt.

Verwendung von Montansäureester (E 912)

Der Ester der Montansäure darf – entsprechend der EU-Verordnung Nr. 957/2014 – nicht mehr als Lebensmittelzusatz verwendet werden. Bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung konnte die Lebensmittelbranche die Verbindung einsetzen – und zwar in erster Linie als sogenanntes Überzugsmittel.
Letztere sollen dafür sorgen, dass Obst vor Austrocknung geschützt wird. Überzugsmittel kommen für diese Anwendung allgemein nur zur Oberflächenbehandlung zum Einsatz. Die E-Nummer E 912 kam unter anderem für:

zum Einsatz.

Interessantes zur Montansäureester (E 912)

E 912
!!!!
Ursprung? !!!!
Einsatz in Bio-Lebensmitteln?
!!!!
Glutenfrei?!!!!
Als Allergieersatz?Nein
!!!!
Allergiepotenzial?gilt als unbedenklich
!!!!
Erlaubte Tagesdosis?kein ADI Wert
Dem Lebensmittelzusatz wurde in der Vergangenheit – vor dem Hintergrund der gesundheitlichen Relevanz – eine Unbedenklichkeit bescheinigt. Auf Basis der Verwendung als Überzugsmittel wurde die Verbindung im Regelfall nicht mit verzehrt. Entsprechend der Unbedenklichkeit galt für den Zusatzstoff kein ADI Wert.

Montansäureester (E 912) – Bestandteile des Zusatzstoffes

Die E-Nummer basiert auf der Montansäure. Letztere ist eine Wachssäure und hat die Summenformel: C28H56O2.


Quellen

Saltmarsh, Mike: Essential Guide to Food Additives Link
Prof. Dr. Bertling, Lutz: Erlaubt-Verboten: In Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung Link
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft: Zusatzstoffe nach ihren E-Nummern Link
Grimm, Hans-Ulrich: Die Ernährungsfalle: Wie die Lebensmittelindustrie unser Essen manipuliert Link


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