E 425 Konjak

E 425 – Konjak

Das Mehl der Konjakwurzel (Konjak, Konjakmehl) ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff mit der E-Nummer E 425 zugelassen. Es zählt zu den Kategorien Verdickungsmittel, Emulgatoren, Füllstoffe und Geliermittel. Die englische Bezeichnung lautet „konjac“.
E-Nummer E 425 wird aus der Konjakwurzel hergestellt, die die Knolle der Pflanze Teufelszunge ist. Die Teufelszunge kommt ursprünglich aus Südostasien und bevorzugt Standorte in den Tropen und Subtropen. Die Konjakwurzel kann bis zu mehrere Kilogramm schwer werden und wird in der Herstellung zunächst zerkleinert, dann getrocknet und gemahlen.

Welche Eigenschaften bietet Konjak (E 425)?

E-Nummer E 425 quillt in Verbindung mit Wasser stark auf und wird zu einem festen Gel. Dieses ist sehr druck- und reißfest.
Konjak enthält viele Glucomannanen. Diese sind stärkeähnliche Substanzen, die aus Kohlenhydratketten bestehen. Bestandteile sind

  • Vielfachzucker (Polysaccharide)
  • Glucose
  • Stärke
  • Cellulose
  • Auf der Zutatenliste kann Konjak auch als Konjak-Glucomannan oder Konjakgummi bezeichnet werden.

Wo wird Konjak (E 425) verwendet?

E-Nummer E 425 wird in der Lebensmittelindustrie als

  • Verdickungsmittel
  • Emulgator
  • Füllstoff
  • Geliermittel

verwendet. Der Zusatzstoff ist für alle Lebensmittel zugelassen, allerdings ist die Höchstmenge auf 10 Gramm pro Kilogramm beschränkt. Zudem darf der Zusatzstoff nicht in Lebensmitteln verwendet werden, die unbehandelt angeboten werden oder die dazu bestimmt sind, nach dem Verzehr aufzuquellen. Anwendungsgebiete sind insbesondere folgende:

  • Zur Wasserbindung bei der Herstellung von Fleischwaren
  • In Glasnudeln
  • Zwar gilt der Zusatzstoff als gesundheitlich unbedenklich, allerdings kann er bei einem Verzehr von zu hohen Mengen zu Magen-Darm-Problemen führen.

Hinweise zu Konjak (E 425)

E 425
!!!!
Ursprung?!!!!
Einsatz in Bio-Lebensmitteln?!!!!
Glutenfrei?!!!!
Als Allergieersatz?Kein Allergieersatz, allerdings gelten Konjaknudeln als perfekter Ersatz für Hartweizen- oder Vollkornnudeln.
!!!!
Allergiepotenzial?Unbedenklich.
!!!!
Erlaubte Tagesdosis?Es wurde kein ADI-Wert festgelegt.


Quellen

Baltes, Werner / Matissek, Reinhard: Lebensmittelchemie Link
Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz:Verordnung über die Zulassung von Zusatzstoffen zu Lebensmitteln zu technologischen Zwecken (Zusatzstoff-Zulassungsverordnung – ZZulV) Link
Grimm, Hans-Ulrich / Ubbenhorst, Bernhard: Chemie im Essen: Lebensmittel-Zusatzstoffe. Wie sie wirken, warum sie schaden Link


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