Trägerstoff

Trägerstoff

Unter einem Trägerstoff versteht man im Bereich der Lebensmittel eine Substanz, die dabei hilft, andere Bestandteile in einem Lebensmittel gleichmäßig zu verteilen. Der Trägerstoff bleibt hierbei neutral und besitzt keinen Eigengeschmack oder eine eigene Farbe. Er ist ein rein technischer Hilfsstoff ohne eigene Wirkung auf das herzustellende Lebensmittel.
Dies hat zur Folge, dass es für solche Trägerstoffe keinerlei rechtliche Kennzeichnungspflicht gibt, d. h. sie tauchen auf der vorgeschriebenen Liste der Zutaten nicht auf. Solche Hilfsstoffe unterliegen der Zulassungspflicht der Europäischen Union bzw. des Bundesministriums für Justiz und Verbraucherschutz. Nur zugelassene Hilfsstoffe dürfen in Lebensmitteln verwendet werden und auch nur in vorgeschriebenen Maximalmengen.

Trägerstoff – Eigenschaften und Wirkung

Zu den wichtigsten Eigenschaften eines Trägerstoffes zählt seine vollkommen neutrale Beschaffenheit.(infobox: start class: info)

  • Trägerstoffe sind Substanzen, die durch Anlagerung, Transport oder Tragen von anderen Stoffen die Gesamtkomposition eines Lebensmittels positiv beeinflussen, ohne selbst durch das Einbringen von eigenen chemischen Wirkungen aktiv zu werden.

Sie entfalten zwar ihre Wirkung, ihre eigenen Bestandteile haben aber keinerlei Einfluss auf das Lebensmittel. Ihre Wirkung besteht vor allem darin, ein Lebensmittel haltbarer zu machen und ihm Geschmack und Farbe zu verleihen. Außerdem helfen solche Zusatzstoffe dabei, die vom Hersteller gewünschte Konsistenz und das Volumen zu erhalten.

Ein Trägerstoff und seine Verwendung in Lebensmitteln

Die Hauptaufgaben von Trägerstoffen bestehen also darin, einzelne Bestandteile eines Lebensmittels aneinander zu binden, die Haltbarkeit zu verlängern, den Geschmack und Geruch zu optimieren sowie das Aussehen zu erhalten. Um diese Ziele zu erreichen, werden verschiedene Trägerstoffe verwendet, die vom Gesetzgeber in Klassen bzw. Kategorien eingeteilt wurden. Die folgende Liste gibt einen Überblick über die insgesamt 39 zugelassenen Trägerstoffe:

  • Fette (transportieren Geschmack)
  • Benzylalkohol (Trägerstoff für Aromen)
  • Maltodextrin (transportiert Aromen, Vitamine, Gewürze)
  • Erythrit (aus Saccharose gewonnener Trägerstoff)

Um den Verbraucher nicht mit komplizierten chemischen Formeln zu verwirren, hat der Gesetzgeber die so genannten E-Nummern als Kennzeichnung eingeführt. Ein „E“ zeigt an, dass die Europäische Union den jeweiligen Trägerstoff für die Verwendung freigegeben hat. Um dem Verbraucher anzuzeigen, welche Art von Hilfsstoff enthalten ist, muss auf allen verpackten und unverpackten Lebensmitteln neben der E-Nummer auch die Kategorie bzw. der Klassenname angegeben sein.

Der Trägerstoff und sein Ursprung

Ein Trägerstoff kann natürlichen Ursprungs oder auch chemisch zusammengesetzt worden sein. Ein Teil der Zusatzstoffe wird aus tierischen Bestandteilen hergestellt. Beispielsweise werden Farbstoffe aus Schildläusen gewonnen. Antioxidationsmittel, Mehlbehandlungsmittel und Emulgatoren werden hingegen aus Bestandteilen von Hühnereiern gewonnen. Trennmittel können aus Bienenwachs hergestellt werden.
Es gibt allerdings aus Zusatzstoffe, die aus Pflanzenbestandteilen hergestellt werden können. So kann Lezithin, welches als Emulgator, Antioxidationsmittel oder Stabilisator Verwendung findet, aus Sojabohnen oder Sonnenblumenöl hergestellt werden. Sowohl natürlichen als auch synthetischen Ursprungs können Füllstoffe sein. Für Lebensmittel sind vor allem Luft und Wasser wichtige Füllstoffe. Aber auch Zellulose oder Polydextrose finden als Trägerstoff Verwendung.

Trägerstoff – Risiken

Durch die zahlreichen Genehmigungsverfahren, die ein Trägerstoff durchlaufen muss, bevor er verwendet werden darf, gelten Trägerstoffe in der Regel als sicher. Dennoch kann es sinnvoll sein, Informationen über Zusatzstoffe beispielsweise aus genetisch veränderten Pflanzen zu besitzen. Auch das Wissen um gesetzlich vorgeschriebene Höchstmengen kann sich als nützlich erweisen, wenn z. B. Menschen mit Erkrankungen Lebensmittel zu sich nehmen möchten. Zudem sollten Unverträglichkeiten beachtet werden.
Es gibt einzelne Trägerstoffe, durch die beim Konsum von zu großen Mengen gesundheitliche Probleme auftauchen können. Dazu zählen Erythrit (E 968) sowie Maltit (E 965). Sie können zu Bauchschmerzen, Durchfall oder Blähungen führen. Wer gegen Schimmelpilze allergisch ist, sollte auf den Verzehr von Triethylcitrat (E 1505) verzichten.


Quellen

Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz: Verordnung über die Zulassung von Zusatzstoffen zu Lebensmitteln zu technologischen Zwecken (Zusatzstoff – Zulassungsverordnung – ZZulV) Link
Bundesministerium für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit: Trägerstoffe Link


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